Austausch – blitzRECHT

Thema: Recht – Hinweis zur Krankenkassenbewilligung von Wecksystemen

Die Krankenkasse wurde angeschrieben mit folgendem Hinweis:

Der Vibio-Reisewecker ist ein eigenstĂ€ndiges GerĂ€t ohne Verbindung zu einem Signalanlagensystem. Er funktioniert allein – z. B. fĂŒr Reisen oder bei der Arbeit – und wird mit dem Handy verbunden. Dieses GerĂ€t wurde bereits bewilligt und erhalten.
FĂŒr den hĂ€uslichen Gebrauch wird jedoch zusĂ€tzlich ein separates Vibrationskissen benötigt, das fest mit der Weckeruhr verbunden ist. Damit kann im Schlaf durch Vibration rechtzeitig geweckt werden – etwa bei Klingeln oder bei einem Rauchmelder-Alarm.
Daher ist dieses Vibrationskissen unbedingt notwendig.

Im Nachgang wurde festgestellt, dass das Vibrationskissen beim ursprĂŒnglichen Antrag nicht aufgefĂŒhrt war. Dies fĂŒhrte zur RĂŒckmeldung der Krankenkasse, dass ein weiteres GerĂ€t nicht notwendig sei – da bereits ein Wecker bewilligt wurde.

Wichtig:

  • Das Vibrationskissen dient einem anderen Zweck (fester, hĂ€uslicher Einsatz) und ist funktional nicht identisch mit dem Vibio-Reisewecker.

  • Die Verwechslung oder Gleichsetzung durch die Krankenkasse kann zur Ablehnung fĂŒhren, wenn dies nicht klar erklĂ€rt wird.

  • KĂŒnftig sollte im Antrag klar zwischen „mobiler Lösung“ (z. B. Vibio) und „stationĂ€rer Lösung mit Vibrationseinheit“ (z. B. Wecker mit Vibrationskissen) unterschieden werden.

Hinweis aus der Diskussion:

  • Es wurde empfohlen, auf keinen Fall Bezug auf ArbeitseinsĂ€tze zu nehmen, um MissverstĂ€ndnisse mit der Indikation (privater Bedarf vs. berufliche Nutzung) zu vermeiden.

Ergebnis: Antrag wird neu gestellt – nur fĂŒr das Vibrationskissen, mit Hinweis auf den getrennten Einsatzzweck.