Interne Diskussion – Erfahrungen mit Krankenkassen (KK) bei der Antragstellung

(Stand: April 2025)

Diese Zusammenfassung basiert auf gesammelten Erfahrungswerten aus der Praxis und soll anderen Beratenden eine Orientierung geben, wie einzelne Krankenkassen aktuell bei der Versorgung mit Blitzern, Vibrationssystemen oder Signalanlagen reagieren. Ziel ist es, Entwicklungen zu beobachten, Bewilligungsmuster zu erkennen und mögliche Strategien (z. B. Widerspruch, Nachweise) zu optimieren.


Allgemeiner Hinweis

Eine zentrale Übersichtstabelle ist in Planung. Dort sollen künftig folgende Infos erfasst werden:
– Höhe der Bewilligungssummen
– Anzahl der bewilligten Komponenten (z. B. 2 oder 3 RM/BL)
– Bearbeitungsdauer
– Widerspruchsquote und Erfolg
– Besonderheiten (z. B. Nachweise, Verhalten bei Skizzen)

Namen oder personenbezogene Angaben werden dabei nicht erfasst.


AOK Baden-Württemberg

– Sehr zurückhaltend bei Bewilligungen
– Skizzen zeigen realistischen Bedarf (z. B. 5–6 RM), genehmigt werden aber oft nur 2
– Widersprüche verlaufen meist erfolglos

AOK Nordost

– Großzügiger im Vergleich
– 1600–2200 € häufig bewilligt
– Keine Unterscheidung zwischen deutscher oder ukrainischer Herkunft
– Auch bei 1-Zimmer-Wohnung Bewilligung möglich
– Gateway und X-Vibration häufig genehmigt
– Lange Bearbeitungszeit: ca. 4–6 Wochen

AOK Nordwest

– Gateway wurde in mehreren Fällen bewilligt

AOK Rheinland/Hamburg

– Sehr schlechte Erfahrungen
– Kaum Bewilligungen

AOK Hessen

– Meist problemlose Bewilligung ohne große Rückfragen
– Beträge zwischen 1500–2000 €, in Einzelfällen bis 2800 €


Barmer

– Meist 1–2 RM genehmigt
– Widerspruch ist schwierig, aber schnelle Rückmeldung
– In einzelnen Fällen Ablehnung wegen CI-Versorgung (z. B. beim Thema Wecker)

TK (Techniker Krankenkasse)

– Beträge zwischen 1600–2000 €, teils ablehnend
– Widerspruch oft erfolgreich
– Gateway in ca. 60 % der Fälle genehmigt – ohne Skizze meist Ablehnung
– Bei großer Wohnraumsituation und entsprechender Skizze gute Chancen
– Signal für Babys (z. B. bei männlichem Versicherten) wurde mehrfach bewilligt
– Im Vergleich zu früher deutlich strenger (früher einfache Bewilligung, heute häufig Nachweisanforderungen)


Audi BKK

– Gateway oder Signolux Connect oft abgelehnt
– Auch bei getrenntem Rezept (z. B. Vibio) keine Bewilligung
– Generell verschärfte Prüfungen


DAK

– Meist nur 2 RM/BL bewilligt
– Oft Nachforderung eines Audiogramms
– Mit Kopie des Schwerbehindertenausweises klappt es meist trotzdem
– Tendenziell restriktiv bei ukrainischen Antragsteller*innen – teilweise schlechtere Bewilligungen im Vergleich zu deutschen Versicherten


Hinweise zu Nachweisen

– Ein Audiogramm gilt als anerkannter Nachweis
– Alternativ kann ein Feststellungsbescheid zur Behinderung ausreichend sein
– In manchen Fällen wurde auch ein Schulzeugnis (mit geschwärzten Noten) akzeptiert
– Manche KK verlangen explizit Nachweise, ob Türklingel- oder Babyschrei-Signale hörbar sind – teils skurrile Formulierungen in Bescheiden